Barrierefreiheitsgesetz

(nach BFSG / EN 301 549)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verantwortlichen von Wandel Pulverbeschichtungen sind darum bemüht, die Website www.wandel-pulverbeschichtungen.de so barrierefrei wie möglich zu gestalten – im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie (EU) 2019/882.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Online-Präsenz von Wandel Pulverbeschichtungen.
Stand der Vereinbarkeit

Aktuell ist unsere Website teilweise barrierefrei nach den Vorgaben der BITV 2.0 und WCAG 2.1. Dennoch bestehen folgende Einschränkungen:

Fehlende oder unvollständige Alt-Texte bei Bildern und Icons

Teilweise unzureichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund

Navigation per Tastatur nicht in allen Bereichen möglich

Fehlende semantische Landmarken (z. B. <nav>, <main>, <footer>)

Keine konsequenten Fokusindikatoren beim Tastatur-Navigieren

Es gibt derzeit keine formale Barrierefreiheits­erklärung oder Feedbackmöglichkeit

Erstellung dieser Erklärung

Erstelldatum: 28. Juli 2025 

Basis: Selbstbewertung nach WCAG 2.1 und EN 301 549

Letzte Überarbeitung: 1. Juli 2025

Feedback & Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit:

📧 E-Mail: [kontakt@wandel-pulverbeschichtungen.de]

Betreff: Barrierefreiheit

Bitte geben Sie – falls möglich – die betreffende URL oder den Bereich an, wo Sie eine Barriere festgestellt haben.

Schlichtungsverfahren

Sollte Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, so haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle BGG zu wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

📧 info@schlichtungsstelle-bgg.de

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